Text des Dokuments
Abfindung berechnen
Berechnung nach § 1a KSchG, Obergrenzen nach § 10 KSchG und was nach der Kündigung zu tun ist
Arbeitnehmer/in: [NAME]
Berechnung
Posten Wert
Monatsverdienst brutto [BETRAG] €
Betriebszugehörigkeit [JAHRE] Jahre, [MONATE] Monate
Anrechenbare Jahre (mehr als 6 Monate = volles Jahr) [JAHRE]
Faktor [FAKTOR]
Abfindung je Jahr [BETRAG] €
Abfindung brutto [BETRAG] €
Was das Gesetz sagt
Regel Inhalt Vorschrift
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung 0,5 Monatsverdienste je Jahr, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweist und Sie die Klagefrist verstreichen lassen § 1a KSchG
Jahre runden Mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr § 1a Abs. 2 KSchG
Monatsverdienst Geld und Sachbezüge im Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet § 10 Abs. 3 KSchG
Obergrenze vor Gericht 12 Monatsverdienste; ab 50 Jahren und 15 Jahren Betrieb 15; ab 55 und 20 Jahren 18 § 10 Abs. 1–2 KSchG
Klagefrist 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung § 4 KSchG
Steuer Abfindung ist steuerpflichtig; ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung möglich §§ 24, 34 EStG
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht: meist wird sie im Aufhebungsvertrag, im Sozialplan oder im Vergleich vor dem Arbeitsgericht vereinbart. Der Faktor 0,5 ist dabei ein häufiger Ausgangspunkt, keine Grenze.
Nach der Kündigung
☐ Datum notieren, an dem die schriftliche Kündigung angekommen ist: die Klagefrist beträgt 3 Wochen (§ 4 KSchG).
☐ Steht in der Kündigung der Hinweis auf dringende betriebliche Erfordernisse und auf die Abfindung bei Verstreichenlassen der Klagefrist? Nur dann gilt § 1a KSchG.
☐ Innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden, wenn bis zum Ende weniger als 3 Monate bleiben; sonst 3 Monate vorher (§ 38 SGB III).
☐ Aufhebungsvertrag oder Vergleich nicht unter Zeitdruck unterschreiben — die Folgen für das Arbeitslosengeld (§§ 158, 159 SGB III) vorher klären.
☐ Lohnabrechnung des letzten Monats bereitlegen: sie bestimmt den Monatsverdienst.
☐ Rat holen: Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.
Bruttobetrag; Steuer und Arbeitslosengeld sind nicht berechnet. Keine Rechtsberatung. Quellen: §§ 1a, 4, 10 KSchG; §§ 24, 34 EStG; §§ 38, 158, 159 SGB III (gesetze-im-internet.de).